Allgemeiner Hinweis
Die Dachzeltmiete bezieht sich ausschließlich auf das Dachzelt und beinhaltet nicht das Gepäckträgersystem zur Befestigung. Auch bei bereits montierten Dachträgersystemen, Dachkörben und sonstigen Sonderanfertigungen kann zusätzlicher Kosten- und Zeitaufwand bei der Dachzeltmontage entstehen. Da Dachträgersysteme nicht genormt sind, können evtl. weitere Teile und mehr Zeit für eine fachgerechte Montage benötigt werden. Diese zusätzlichen Leistungen sind nicht im Mietpreis enthalten und können zu einem Aufpreis führen. Bitte teilt uns rechtzeitig mit, welches Dachträgersystem ihr nutzt, damit wir den Ablauf möglichst reibungslos gestalten können.
1) Mietzeitraum
a) Die Mietdauer (im Folgenden Nutzungsdauer genannt) wird in Kalendertagen berechnet; Abhol- und Rückgabetag zählen jeweils als voller Tag.
2) Kaution und Zahlungsmodalitäten
a) Nach Erhalt der Buchungsbestätigung werden 25 % der Mietsumme als Anzahlung fällig. Die Anzahlung kann per Überweisung oder PayPal beglichen werden.
b) Die in der Buchungsbestätigung angegebene Restmiete ist spätestens eine Woche vor dem vereinbarten Anmietdatum zu überweisen oder per PayPal zu zahlen.
c) Vor Abholung ist eine Kaution in Höhe von 500 € zu leisten, entweder per PayPal oder durch Überweisung. Eine Barzahlung der Kaution ist ausgeschlossen.
d) Nach schadensfreier Rückgabe wird die Kaution innerhalb von einer Woche nach Rückgabetag auf demselben Zahlungsweg erstattet, auf dem sie geleistet wurde (PayPal oder Überweisung).
3) Stornierung
a) Wird der Vertrag vom Mieter bis 4 Wochen vor Anmietdatum storniert, fallen keine Stornierungskosten an.
b) Wird der Vertrag zwischen 2 und 4 Wochen vor Anmietdatum storniert, fallen 50 € Stornierungskosten an.
c) Wird der Vertrag innerhalb von 2 Wochen vor Anmietdatum storniert, fallen 100 € Stornierungskosten an.
4) Verlängerung / Verspätete bzw. Vorzeitige Rückgabe
a) Eine Verlängerung der Mietzeit ist rechtzeitig telefonisch oder schriftlich mit dem Vermieter abzusprechen und bedarf dessen ausdrücklicher Zustimmung.
b) Gibt der Mieter das Dachzelt verspätet zurück, fällt pro verspätetem Tag eine Gebühr von 50 € an.
c) Bei vorzeitiger Rückgabe besteht kein Anspruch auf Rückvergütung des anteiligen Mietpreises.
5) Montage / Demontage
a) Die Abholung/Montage sowie die Rückgabe/Demontage des Dachzeltes erfolgen nach Terminabsprache. Die Montage wird gemeinsam durch Vermieter und Mieter durchgeführt.
b) Der Mieter ist verpflichtet, bei Montage und Demontage die vom Vermieter gegebenen Anweisungen sorgfältig zu befolgen. Der Mieter trägt zudem Sorge dafür, dass das Fahrzeug für die Befestigung des Dachzeltes geeignet ist (z. B. zulässige Dachlast, passender Dachträger).
c) Der Vermieter haftet für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln seinerseits entstehen. Für einfache Fahrlässigkeit kann die Haftung nur insoweit ausgeschlossen werden, wie keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt werden.
d) Der Mieter ist verpflichtet, alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um Schäden am Mietgegenstand und am eigenen Fahrzeug zu vermeiden. Dazu gehört insbesondere, während der Montage aufmerksam mitzuwirken und das Dachzelt regelmäßig auf festen Sitz zu überprüfen.
e) Bitte beachtet, dass die zulässige Dachlast und das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs insbesondere während der Fahrt nicht überschritten werden dürfen. Die entsprechenden Angaben könnt ihr dem Fahrzeugschein entnehmen.
6) Übergabe
a) Der Vermieter übergibt dem Mieter das Dachzelt in gereinigtem und funktionsfähigem Zustand.
b) Vermieter und Mieter kontrollieren das Dachzelt bei Übergabe auf Mängel und Funktionsfähigkeit. Eventuelle Mängel werden in einem Übergabeprotokoll festgehalten.
7) Rückgabe
a) Der Mieter ist verpflichtet, das angemietete Dachzelt in gebrauchstauglichem Zustand zurückzugeben.
b) Eine gründliche Reinigung durch den Mieter ist nicht erforderlich, solange das Dachzelt in einem normal verschmutzten Zustand (z. B. leichte Gebrauchsspuren) zurückgegeben wird. Ist es jedoch über das übliche Maß hinaus verschmutzt, kann der Vermieter eine Reinigungsgebühr in Höhe von 50 € erheben.
c) Tiere, Rauchen und Essen sind im Dachzelt nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlungen kann der Vermieter eine zusätzliche Reinigungspauschale von 150 € verlangen.
d) Gibt der Mieter das Dachzelt defekt zurück, so ist er verpflichtet, sich umgehend mit dem Vermieter abzustimmen, damit eine Reparatur durch Camplorer (oder ein vom Vermieter autorisiertes Unternehmen) erfolgen kann. Die Kosten dafür trägt der Mieter, sofern ihn ein Verschulden (z. B. unsachgemäße Nutzung) trifft.
8) Schäden / Verlust
a) Entsteht während der Mietzeit ein Mangel am Dachzelt oder am Zubehör, ist der Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, damit er entsprechende Maßnahmen ergreifen kann (z. B. Reparatur, Ersatzbeschaffung).
b) Unterlässt der Mieter diese Benachrichtigung, kann er für Folgeschäden bzw. entgangene Anschlussmieten haftbar gemacht werden.
c) Übliche Pflege oder der Austausch normaler Verschleißteile sind durch den Vermieter gedeckt.
d) Beschädigungen, die auf unsachgemäße Nutzung, Nichtbeachtung von Montage- oder Bedienhinweisen, grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Verhalten des Mieters zurückzuführen sind, gehen zu dessen Lasten. Hierzu zählen u. a. Schäden durch Feuer, Unfälle oder Einfahren in zu niedrige Durchfahrten (z. B. Parkhäuser, Garagen).
e) Die Nutzung von Autowaschanlagen ist während der Mietdauer untersagt.
f) Der Mieter hat stets die veränderte Fahrzeughöhe und -breite durch das aufgesetzte Dachzelt zu berücksichtigen. Auf Wunsch werden Höhe und Breite am Anmiettag gemessen und dokumentiert.
g) Bei Totalschaden oder Verlust des Dachzeltes (z. B. Diebstahl) haftet der Mieter in Höhe des aktuellen Neuwerts (Listenpreis des Herstellers einschließlich eventuellen Zubehörs). Entsprechendes gilt für fehlendes oder zerstörtes Zubehör.
9) Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mietbedingungen unwirksam oder lückenhaft sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die ungültige Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
10) Widerrufsbelehrung (Termingeschäft)
Da es sich bei der Anmietung des Dachzeltes um ein Termingeschäft im Sinne von § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB handelt (Vermietung zu einem bestimmten Zeitpunkt oder Zeitraum), besteht kein Widerrufsrecht.